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   BVerwG, 02.04.1990 - 8 B 189.89   

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https://dejure.org/1990,16034
BVerwG, 02.04.1990 - 8 B 189.89 (https://dejure.org/1990,16034)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1990 - 8 B 189.89 (https://dejure.org/1990,16034)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1990 - 8 B 189.89 (https://dejure.org/1990,16034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorteile einer Wasserversorgungseinrichtung für die Grundstückseigentümer im Falle von gesundheitsschädlichem Wasser - Verwendung von Asbestzementrohren für die Herstellung von Teilen des Rohrnetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1990 - 8 B 189.89
    § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt für ein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gestütztes Begehren unter anderem, daß eine konkrete Rechtsfrage (des revisiblen Rechts) bezeichnet wird, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1990 - 8 B 189.89
    Ein Tatsachengericht verletzt seine Aufklärungspflicht in der Regel nicht, wenn eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei die von ihr vermißte Beweiserhebung nicht beantragt hat (vgl. z.B. Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG II B 45.73 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 89).
  • BVerwG, 30.09.1976 - 8 C 43.75

    Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund einer vorübergehenden

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1990 - 8 B 189.89
    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung kann deshalb nicht Beweisanträge ersetzen, die der Kläger vor dem Tatsachengericht hätte stellen müssen, aber zu stellen unterlassen hat (Beschluß vom 30. September 1976 - BVerwG VIII C 43.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 107).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 02.04.1990 - 8 B 189.89
    § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt für ein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gestütztes Begehren unter anderem, daß eine konkrete Rechtsfrage (des revisiblen Rechts) bezeichnet wird, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1989 - 2 S 2805/87

    Abwassergebühr; Starkverschmutzungszuschlag; Berechnungsmodell; Mischkanalisation

    Danach muß eine Abgabesatzung für alle in Betracht kommenden Anwendungsfälle insbesondere die Bemessung der Abgabe klar und berechenbar regeln und darf nicht eine wesentliche Maßstabsbestimmung der Entscheidung im Einzelfall überlassen ( BVerwG, Urteil vom 28.11.1975 - IV C 45.74 -, BVerwGE 50, 2; Beschluß vom 27.11.1981 - 8 B 189.89 -, NVwZ 1982, 500/501; VGH Bad.-Württ., NKB vom 7.9.1987 - 2 S 998/86 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 9/99

    Benutzungsgebühren für Abwasseranlage; Berechnung nach Abwassermenge; Erhebung

    Deshalb muss eine Abgabensatzung für alle in Betracht kommenden Anwendungsfälle insbesondere die Bemessung der Abgabe klar und berechenbar regeln und darf nicht eine wesentliche Maßstabsbestimmung der Entscheidung im Einzelfall überlassen (BVerwG, Urt. v. 28.11.1975 - IV C 45.74 -, E 50, 2 = BBauG Nr. 20 = NJW 1976, 1115 = DVBl 1976, 492; Beschl. v. 27.11.1981 - 8 B 189.89 -, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 44 = NVwZ 1982, 500/501 = DVBl 1982, 546).
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